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Amtsgericht Nürnberg: Schaden durch Dachlawine

24.01.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Amtsgericht Nürnberg.

Mit einer Dachlawine, die sich vor gut einem Jahr - am 02. Januar 2011 gegen 15.00 Uhr - vom Dach eines Mehrfamilienhauses in Nürnberg-Erberhardshof gelöst hatte, befasst sich kürzlich das Amtsgericht Nürnberg.

Die Klägerin hatte ihren PKW VW-Golf zu diesem Zeitpunkt vor dem Wohnhaus geparkt und musste feststellen, dass ihr Fahrzeug durch den Abgang der Lawine nicht unerheblich beschädigt worden ist. Sie macht Schadensersatzansprüche in Höhe von 1.357,55 € gegen die Hauseigentümer geltend und meint, diese hätten ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Denn das Dach des Hauses weise eine extrem hohe Dachneigung auf und sei nur unzureichend durch Schneefanggitter, die oberhalb der Dachgaubenfenster angebracht sind, gesichert. Auch sei es dort schon zu früheren Zeitpunkten zum Abgang von Dachlawinen gekommen und die Eigentümer hätten es trotz der bekannten Wettersituati-on unterlassen, Hinweisschilder aufzustellen.

Demgegenüber sind die Beklagten der Auffassung, dass die vorhandenen Schneefanggitter ausreichen, weil Nürnberg eher zu den schneearmen Gegenden gehöre. Das Aufstellen von Warnhinweisen oder gar das Absperren der Fläche vor dem Haus sei nicht erforderlich gewesen, denn die Gefahr des Abgangs von Dachlawinen habe jeder erkennen können und die Klägerin sei als Fahrzeugführerin selbst verpflichtet, durch eigene Achtsamkeit ihr Fahrzeug vor den Gefahren herabfallender Schnee-massen zu schützen.

Quelle: Amtsgericht Nürnberg

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