25.04.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des ELENA-Verfahrensgesetzes Anfang Dezember 2011 wurden bereits wenige Tage später sämtliche Schlüssel für die ELENA-Daten durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vernichtet, der den Datenbankhauptschlüssel verwaltet hatte. Damit galten zwar die ELENA-Daten juristisch bereits als gelöscht – gleichwohl hatten sich alle am ELENA-Verfahren Beteiligten darauf verständigt, die Daten auch physikalisch zu löschen, auch wenn keine Möglichkeit der Entschlüsselung mehr bestand. Zu diesem Zweck wurden Verfahren entwickelt, die den Sicherheitsstandards für die Löschung staatlicher Geheimnisse entsprechen, um die Daten sowohl bei der Zentralen Speicherstelle als auch bei der Registratur Fachverfahren sicher zu löschen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit konnte sich jetzt davon überzeugen, dass die Löschung der ELENA-Daten erfolgreich durchgeführt wurde und diese auch physikalisch nicht mehr vorhanden sind.
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