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Übernahme nach der Ausbildung - was regeln die Tarifverträge?

02.04.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hans Böckler Stiftung.

In zahlreichen Tarifverträgen gibt es Regelungen zur Übernahme nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung. Überwiegend handelt es sich um befristete Übernahmeregelungen mit einem Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten, mehrheitlich mit 12 Monaten. Vorschriften für eine unbefristete Übernahme wurden bislang meist in Firmentarifverträgen vereinbart, aber kürzlich einigten sich auch die Tarifparteien in der Stahlindustrie auf eine branchenweite Regelung zur unbefristeten Übernahme.

In einigen Branchen existieren dagegen keinerlei tarifliche Übernahmeregelungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse von Tarifverträgen in 50 Branchen und 15 Firmentarifverträgen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung jetzt vorgelegt hat.

In den meisten Fällen ist die Übernahme "grundsätzlich" vorgesehen bzw. als Sollvorschrift ausgestaltet. Die Betriebe können z. B. beim Vorliegen verhaltens- oder personenbedingter Gründe oder wegen akuter Beschäftigungsprobleme von der Übernahme Abstand nehmen.

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Eine weitere Variante stellt die Übernahme in ein Teilzeitarbeitsverhältnis dar. Diese teilzeitige Übernahme ist manchmal als zweitbeste Lösung vorgesehen, wenn eine vollzeitige Beschäftigung nicht möglich erscheint. Auch ist die Möglichkeit einer stufenweisen Aufstockung auf Vollzeit vorgesehen.

"Diese Regelungen zeigen, dass die Tarifparteien das Instrumentarium der Tarifpolitik durchaus nutzen", sagt Dr. Reinhard Bispinck, Leiter des WSI-Tarifarchivs, "aber sie schöpfen das vorhandene Potenzial bei weitem noch nicht aus." Es sei zu wünschen, so der Tarifexperte, dass die aktuelle Tarifrunde einen Durchbruch zu weitergehenden Übernahmeregelungen bringe, weil damit auch die berufliche Perspektive der Ausgebildeten sicherer werde.

Die Tarifparteien haben in verschiedenen Branchen und Tarifbereichen auch Regelungen zum Erhalt der bestehenden bzw. zur Schaffung von neuen Ausbildungsplätzen vereinbart. In manchen Fällen ist dies nach der Analyse des Tarifarchivs nicht mehr als ein Appell oder ein Aufruf an die Betriebe zu verstärkten Ausbildungsaktivitäten. Es gibt aber auch Firmen- wie Branchentarifverträge, die mit präzisen Zahlen vorgeben, wie viele Ausbildungsplätze bereitgestellt werden müssen. In einzelnen Fällen ist auch geregelt, wie die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert werden soll.

In jüngster Zeit wurden auch Tarifverträge zur Förderung der Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen abgeschlossen, um die Chancen von benachteiligten Jugendlichen auf dem Ausbildungsmarkt zu erhöhen. Beispiele dafür gibt es in der chemischen Industrie und in der Metall- und Elektroindustrie.

Quelle: Hans Böckler Stiftung

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