29.04.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
Bei Richtarbeiten, im Gerüstbau, bei Arbeiten auf Leitern oder anderswo stürzen jedes Jahr tausende Beschäftigte in die Tiefe. "Viele Unfälle enden tödlich oder führen zu schweren Verletzungen - mit viel Leid für die Betroffenen. Aber es gibt auch gute Nachrichten: Allein in den letzten zehn Jahren ging die Zahl der Absturzunfälle um 37 Prozent zurück, von 10.859 im Jahr 2004 auf 6.811 im Jahr 2013". Das sagte Bernhard Arenz, Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Berlin am 28. April, dem weltweiten Tag für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Der Arbeitsschutztag wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufen.
Den deutlichen Rückgang bei den Absturzunfällen führt die BG BAU zurück auf wirksamere technische Möglichkeiten zur Absturzsicherung, auf eine verbesserte Organisation des Arbeitsschutzes sowie auf einen Bewusstseinswandel bei den Beschäftigten. Zunehmend haben viele Unternehmen darauf geachtet, bereits vor Beginn der Arbeiten mögliche Absturzgefahren im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen zu ermitteln. In den positiven Fällen haben bereits die Bauherren den Unternehmen beispielsweise Informationen übermittelt, welche Decken- und Dachflächen nicht belastbar sind. Und die Baubetriebe haben schon vor dem ersten Betreten beurteilt, ob zum Beispiel Treppenöffnungen, Dachkonstruktionen oder Lichtkuppeln besonders gesichert werden müssen.
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Gleichwohl ist die Zahl der Abstürze noch immer hoch und bei Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen immer besondere Vorsicht geboten. So liege der Unfallschwerpunkt etwa im Gerüstbau beim Auf-, Um- und Abbau der Gerüste. "Dabei ist jeder Unfall tragisch", so Arenz weiter. Viele verlieren ihr Leben - rund die Hälfte aller tödlichen Arbeitsunfälle sind Absturzunfälle. Oder die Berufstätigen verletzen sich so schwer, dass sie lebenslange Schäden davon tragen. Manchmal endet der Absturz für Betroffene im Rollstuhl und damit häufig in der Erwerbsunfähigkeit, mit lebenslanger Rentenzahlung. "Das ist besonders bitter, weil es zahlreiche Lösungen gibt, um Abstürze zu vermeiden", betonte Arenz.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" und nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.1) zum "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" haben bauliche und technische Maßnahmen zum Schutz vor Absturz, wie Absperrungen oder Seitenschutz Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen, etwa die Gestaltung von Zugängen oder Einstiegen und auch vor individuellen Schutzmaßnahmen, wie eine Auffangvorrichtung. Erst wenn weder Absturzsicherungen noch Auffangeinrichtungen, etwa Netze, umgesetzt werden können, darf Persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz kommen.
Wie Bernhand Arenz sagte, weise die BG BAU entschieden und verstärkt auf Maßnahmen gegen Absturzunfälle hin, beispielsweise im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Schulungen für Unternehmer, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsräte. "Auch die Praxis- und Arbeitsschutzzentren der BG BAU sind auf diese Herausforderung eingestellt", ergänzte Arenz. So gibt es dort spezielle Schulungen zum Thema "hochgelegene Arbeitsplätze für Berufszweige mit großen Sturz- und Absturzgefahren".
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