24.03.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: immobilienscout24.de.
Ein Restnutzungsdauergutachten bietet erhebliches Steuersparpotenzial. Doch nur 12 Prozent der Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland nutzen diesen Steuerkniff, wie eine aktuelle Umfrage von ImmoScout24 unter privaten Vermieterinnen und Vermietern zeigt. Die große Mehrheit von 88 Prozent verschenkt damit jährlich erhebliches Steuersparpotenzial.
Die Restnutzungsdauer bemisst, wie lange eine Immobilie noch wirtschaftlich nutzbar ist. Normalerweise dürfen Vermieterinnen und Vermieter jährlich zwei Prozent des Gebäudewerts für 50 Jahre abschreiben. Ein Gutachten kann jedoch eine kürzere Nutzungsdauer belegen – was höhere jährliche Abschreibungen und geringere Steuern auf Mieteinnahmen bedeutet.
Je nach Immobilie und Baujahr lassen sich mit dem Gutachten für eine kürzere Nutzungsdauer jährlich Steuern sparen – bei einem Einfamilienhaus aus den 1970er Jahren können das über 9.800 Euro sein. Die Gutachtenkosten selbst sind steuerlich absetzbar. Wichtig: Das Finanzamt akzeptiert nur Gutachten zertifizierter Sachverständiger – ein Umstand, der 21 Prozent der Gutachtennutzer nicht bekannt ist. Ob sich das Restnutzungsgutachten lohnt, zeigt eine kostenfreie Ersteinschätzung von Sprengnetter und ImmoScout24: https://www.immobilienscout24.de/lp/nutzungsdauer-quickcheck
Durch die Grundsteuerreform sind viele Eigentümerinnen und Eigentümer mit steigenden Abgaben konfrontiert. Das Restnutzungsdauergutachten bietet Möglichkeiten einer steuerlichen Entlastung, die noch wenige nutzen. Dabei sind die Erfolgsaussichten sehr gut. Von mehreren Tausend Gutachten, die wir bisher erstellt haben, sind mehr als 98 Prozent auf Anhieb akzeptiert worden – der verbliebene Rest nach kleinen Anpassungen. Im Schnitt kann so die jährliche Abschreibungssumme verdoppelt werden.
Ricardo Fröhlich dos Santis, Produktverantwortlicher bei Sprengnetter
Eine ImmoScout24-Umfrage von Februar 2025 zeigte, dass 73 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen müssen.
Ergebnis einer Online-Umfrage von ImmoScout24 unter 1.223 privaten Vermieterinnen und Vermietern. Das Beispiel der Steuerersparnis von 9.828 Euro ergibt sich anhand folgender Annahmen: Kaufpreis 780.000 Euro, Baujahr der Immobilie 1972, Nutzungsdauer nach Gutachten: 20 Jahre, Steuersatz 42%, Die Abschreibedauer hat sich von 50 auf 20 Jahre reduziert.
Bild: Kelly Sikkema (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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