13.03.2025 — Von
. Quelle:Die eigentlich wichtige Vorschrift im Hinblick auf das Amt der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in NRW ist der § 24 Hochschulgesetz von 2007, früher § 23 HG NRW von 2000. Seit November 2012 wird unter der seit Juli 2010 amtierenden rot-grünen Landesregierung auch eine Reform des von der schwarz-gelben Vorgängerregierung novellierten Hochschulgesetzes intensiv diskutiert.
Sowohl die Regelungen im LGG wie § 24 HG NRW stehen im rechtlichen Kontext des [...]
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