28.11.2024 — Von
. Quelle:Die Einführung des Werbeverbots
Alsbald nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde das sog. Werbeverbot für Abtreibung in das RStGB eingeführt. Bereits 1913 war in der Kaiserzeit diskutiert worden, ob Vorbereitungshandlungen auch schon unter Strafe gestellt werden sollten.Wiss. Dienste des Bundestags: Entstehungsgeschichte des § 219a StGB, WD 7 – 3000 – 159/17, S. 4. Es bestand eine [...]
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