28.11.2024 — Von
. Quelle:Einleitung
Die Paragraphen 218 bis 220 Strafgesetzbuch gelten in Deutschland seit mehr als 150 Jahren. Das Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) von 1871 setzte nicht einmal den Anfangspunkt, denn es übernahm den Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs vom Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes von 1870 und zuvor hatte das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten von 1851 schon entsprechende Bestimmungen in den §§ 181 und 182 vorgesehen.
In diesen Gesetzen hatte man die [...]
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