19.06.2024 — Von
. Quelle:Grundsätzlich wird im bundesdeutschen Einkommensteuerrecht das Individuum, nicht der Haushalt oder die Familie besteuert. Bei Ehepaaren (und bei eingetragenen Lebenspartnern und -partnerinnen) macht das Gesetz jedoch eine Ausnahme. Hier wird das Paar gemeinsam zur Steuer veranlagt, wenn die Partner die „Zusammenveranlagung“ gemäß § 26b Einkommensteuergesetz (EStG) gewählt haben. Sie können diese wählen gemäß § 26 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 EStG, wenn erstens beide Ehepartner unbeschränkt [...]
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