19.06.2024 — Von
. Quelle:Neben dem Beitrag beider Eheleute zum Familienunterhalt und der sog. Schlüsselgewalt gibt es noch ein anderes wirtschaftliches Thema, über das angehende Eheleute Bescheid wissen sollten: den „ehelichen Güterstand“. Der Güterstand legt sozusagen die vermögensrechtliche Verfassung der Ehegatten fest. Hier stehen drei Güterstände zur Wahl, die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Seit 1. Mai 2013 gibt es einen weiteren Güterstand bzw. eine Modifikation der [...]
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