29.08.2024 — Von
. Quelle:Natürlich gibt es keine Regel ohne Ausnahmen. Letztlich wird es nicht uneingeschränkt möglich sein, ein Gremium geschlechterparitätisch zu besetzen. Das erkennen die Gesetze auch an, indem sie Ausnahmen festlegen, die sich auf Wahlgremien beziehen (z. B. Personalrat, Stadtrat), Mitglieder kraft Amtes (z. B. Bürgermeister*in als Mitglied). Ausnahmen greifen auch dann, wenn eine Besetzung des Amtes mit einer weiteren Person nicht möglich ist, weil spezielle Fachkenntnisse nur durch [...]
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