Der Versorgungsausgleich wurde im Rahmen der großen Ehe- und Scheidungsrechtsreform von 1976, in Kraft seit 1. Juli 1977, geschaffen. Begrifflich knüpft er an den Zugewinnausgleich beim Vermögen an, der bereits 1957/58 eingeführt wurde: Wie bei den Vermögenswerten, die während der Ehezeit hinzugewonnen wurden, findet im Rahmen einer Scheidung der Ehe auch bei den Rentenanwartschaften der Eheleute eine hälftige Teilung statt (§ 1587 BGB). Der § 1587 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) [...]
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