19.06.2024 — Von
. Quelle:Das zu den Kernbereichen des islamischen Rechts gehörende Personalstatut ist „wie kein anderer Rechtszweig von der sharī’a geprägt, ohne indes, was den Grad und den Inhalt dieser Prägung anbelangt, in der islamischen Welt homogen zu sein“ (Ebert 2005: 215). Das Personalstatut erfasst den Bereich des Familien-, Personen- und Erbrecht. Das Eherecht wird als Kern des islamischen Familienrechts angesehen. Ehe als religiöse Pflicht wird als ein ‚natürlicher‘ Mechanismus zum [...]
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