Zuständigkeit der Familienkassen für Auslandsfälle

12.04.2017  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 12. April 2017
Aktenzeichen: III R 31/15

  1. Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind --außer in den Fällen des § 72 EStG-- für den Familienleistungsausgleich sachlich zuständig. Die Familienkasse Sachsen ist örtlich zuständig, wenn ein "Anspruchsberechtigter oder anderer Elternteil bzw. ein anspruchsbegründendes Kind ... ihren Wohnsitz ... in Polen" haben.
  2. Hat eine [...]

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