Zur Körperschaftsteuerpflicht von Stiftungen

10.10.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 10. Oktober 2019
Aktenzeichen: V R 50/17

  1. Die Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung beginnt mit dem Tode des Stifters.
  2. Eine Ausdehnung der Rückwirkungsfiktion des § 84 BGB auf die in § 5 Abs 1 Nr. 9 KStG angeordnete Steuerbefreiung kommt ohne eigenständige steuerrechtliche Anordnung der Rückwirkung nicht in Betracht.

Urteil vom 6.6.2019

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