Zollfreiheit für pharmazeutische Stoffe

21.08.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 16. August 2019
Aktenzeichen: VII R 33/17

NV: Die Zollfreiheit nach Teil III, Abschnitt II, Anhang 3 der KN auf Grundlage der "Liste der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vergebenen internationalen Freinamen (INN) für pharmazeutische Stoffe, für die Zollfreiheit gilt" setzt voraus, dass die zu verzollende Ware sowohl mit ihrem INN als auch mit ihrer Chemical Abstracts Service Registry Number (CAS RN) dort genannt ist.

Urteil vom [...]

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