Wir haben einen vorhandenen Parkplatz derart erneuert, dass der alte Belag entfernt und durch einen neuen Belag ersetzt wurde. Ist dies ein Erhaltungsaufwand oder ein neues Wirtschaftsgut, das zu aktivieren ist?

13.04.2016  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Hof- und Platzbefestigungen, Straßenzufahrten, Befestigungen für Stellplätze und Umzäunungen von Betriebsgrundstücken sind keine Gebäudeteile, sondern selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter, vgl. BFH-Urteile vom 1. Juli 1983, BStBl II 1983, S. 686, und vom 10. Oktober 1990, BStBl II 1991, S. 59.

Parkplätze, die räumlich getrennt von Gebäuden errichtet werden, sind selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Die Nutzungsdauer eines Parkplatzes [...]

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