Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist durch Finanzbehörde

10.04.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 10. April 2019
Aktenzeichen: X R 25/18

NV: Wurde die Frist zur Revisionsbegründung maßgeblich durch eigenes Verschulden des zuständigen Sachgebietsleiters versäumt, kommt es auf ein mögliches (zusätzliches) Büroversehen des Sachbearbeiters der Rechtsbehelfsstelle bzw. des Mitarbeiters der Poststelle nicht mehr an.

Urteil vom 26.2.2019

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