Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau

28.03.2018  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 28. März 2018
Aktenzeichen: VI R 65/15

  1. Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau sind immaterielle Wirtschaftsgüter. Sie vermitteln dem Erzeuger das Recht, nach Rodung einer zulässig bestockten Rebfläche diese wieder mit Rebstöcken zu bepflanzen, und verkörpern damit letztlich das unionsrechtlich beschränkte Recht, Wein zu erzeugen.
  2. Es handelt sich bei diesen Rechten jedenfalls bis zum 30. Juni 2011 nicht um abnutzbare [...]

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