Wie sind spezielle Vereinbarungen wie z. B. degressive Raten oder Sonderzahlungen in Miet- oder Leasingverträgen zu behandeln?

04.07.2017  — Von Oliver Glück. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Unter Umständen beinhalten die Leasingverträge jedoch besondere Klauseln.

Das können zum einen degressive, d. h. über die Laufzeit des Leasingvertrags abnehmende Leasingraten sein. Beim Leasing von Mobilien (z. B. Maschinen, EDV-Ausstattung, PKW) werden diese üblicherweise steuerlich anerkannt und können somit wie bezahlt als Aufwand verbucht werden, sofern die degressiven Leasingraten den Nutzungsverlauf im Wesentlichen widerspiegeln. Davon kann durchaus in vielen [...]

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