Wie kann ich unterscheiden, ob eine Software bei mir zu bilanzieren ist (Kaufvertrag) oder die Software nur gemietet wird?

12.12.2016  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: none

Erhält der Erwerber bei einer Software das uneingeschränkte Verfügungsrecht, liegt unabhängig von den Zahlungsmodalitäten ein Kaufvertrag vor. Häufiger ist jedoch die eingeschränkte Nutzungsüberlassung, dabei bei der die Software dem Anwender in Form eines Lizenzvertrags überlassen wird. Dabei wird dem Lizenznehmer der Objektcode der Software zur Verfügung gestellt und die Weitergabe des Nutzungsrechts vertraglich bestimmt untersagt.

Es wäre auch möglich, dass es dem [...]

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