Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

22.08.2012  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 22. August 2012
Aktenzeichen: II R 15/11

  1. Die auf den Erben entsprechend seiner Erbquote entfallenden Abschlusszahlungen für die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, sind als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig (Änderung der Rechtsprechung).

  2. Bei einer Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten [...]

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