Vertretungszwang bei Anhörungsrüge

07.02.2018  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 07. Februar 2018
Aktenzeichen: IX S 26/17

NV: Der Vertretungszwang für Verfahren vor dem BFH gilt auch für die Erhebung einer Anhörungsrüge, wenn für die beanstandete Entscheidung ihrerseits Vertretungszwang galt.

Urteil vom 9.1.2018

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