04.04.2011 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 15. März 2011
Aktenzeichen: 9 K 1842/10 K
Es erfasst den Verlustabzug von Gewinnen, die zeitlich nach einem schädlichen Beteiligungserwerb entstanden sind, aber – anders als die Finanzverwaltung meint – nicht auch den Verlustabzug von Gewinnen, die bereits bis zum Beteiligungserwerb erwirtschaftet worden sind. Dies hat der 9. Senat des Finanzgerichts Münster in einem heute veröffentlichten Urteil vom 30. November 2010 (9 K 1842/10 K) klargestellt.
Im [...]
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