Verlustabzugsbegrenzung bei Kaufpreis von 1 Euro

05.10.2010  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Finanzgericht Düsseldorf

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist der steuerliche Abzug von Verlusten aus der Beteiligung an einer GmbH dann nicht auf die Hälfte des Verlustes begrenzt, wenn der Beteiligte keinerlei Einnahmen aus der Beteiligung erzielt hat. Das Finanzgericht Düsseldorf hat in Anwendung dieser Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine Begrenzung des Verlustabzugs dann angenommen, wenn der Beteiligte für seine Beteiligung einen symbolischen Kaufpreis von 1 EUR erhalten hat.

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