Urteil vom 27.7.2011, I R 77/10 Rechnungsabgrenzung bei Darlehen mit fallenden Zinssätzen

27.10.2011  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 26. Oktober 2011
Aktenzeichen: I R 77/10

  1. 1. Ob der Darlehensnehmer bei Vereinbarung jährlich fallender Zinssätze zu Beginn der Vertragslaufzeit einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden muss, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Darlehensnehmer im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung die anteilige Erstattung der bereits gezahlten Zinsen verlangen könnte.

  2. Sollte ein solcher Erstattungsanspruch nicht bestehen, ist [...]

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