Umsatzsteuer; Steuersatz auf Umsätze aus der Verabreichung von Heilbädern (§ 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG); Änderung des Abschnitts 12.11 Umsatzsteuer-Anwendungserlass

29.10.2014  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Veröffentlicht: 28. Oktober 2014

Geschäftszeichen: IV D 2 - S 7243/07/10002-02 - 2014/0935834

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 7 Prozent für die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern. Mit Urteil vom 12. Mai 2005, V R 54/02, BStBl II 2007, S. 283, hatte der BFH entschieden, dass die Verabreichung eines Heilbads i. S. v. § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG der Behandlung einer [...]

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