Umsatzsteuer; Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen im Zusammenhang mit steuerfreien Seminaren

07.05.2014  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzministerium

BFH-Urteil vom 8. März 2012, V R 14/11, BStBl II S. 630

Veröffentlicht: 29. April 2014

Geschäftszeichen: IV D 2 - S 7242 - a/12/10001

Mit dem Urteil vom 8. März 2012 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Zusammenhang mit steuerfreien Seminaren erbringt, gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Das BMF-Schreiben vom 29. April 2014 regelt Näheres dazu.

Zum BMF-Schreiben (PDF)

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