Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Volksbank nicht ehrenamtlich

04.05.2010  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 30.09.2009
Aktenzeichen: V R 32/08

Die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Volksbank ist nicht ehrenamtlich i.S. des § 4 Nr. 26 UStG (Änderung der Rechtsprechung).

UStG 1993/1999 § 1 Abs. 1, § 2, § 4 Nr. 26
Richtlinie 77/388/EWG Art. 4

Urteil vom 20. August 2009

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