Steuerfreie Lieferung eines Miteigentumsanteils - Änderung nach § 174 Abs. 4 AO steht Verböserungsverbot nicht entgegen

06.04.2016  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 6. April 2016
Aktenzeichen: V R 53/14

  1. Die Veräußerung des Miteigentumsanteils an einer Sache (Buch) kann Gegenstand einer Lieferung sein (Änderung der Rechtsprechung).
  2. Diese Lieferung ist trotz fehlenden Buchnachweises steuerfrei, wenn objektiv feststeht, dass der veräußerte Gegenstand unmittelbar nach der Veräußerung in einen anderen Mitgliedstaat gebracht wurde.

Urteil vom 18. Februar 2016

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