Steuerermäßigung nach § 35a EStG wegen Unterbringung eines Elternteils in einem Pflegeheim

29.05.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 29. Mai 2019
Aktenzeichen: VI R 19/17

Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG kann nur von dem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, dem Aufwendungen wegen seiner eigenen Unterbringung in einem Heim oder zu seiner eigenen dauernden Pflege erwachsen.

Urteil vom 3.4.2019

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