Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

29.09.2011  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Leitsätze

  1. Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Wohnungen und werden Nebenkosten (z.T.) nicht erhoben, liegt eine verbilligte Überlassung und damit ein Sachbezug nur vor, soweit die tatsächlich erhobene Miete zusammen mit den tatsächlich abgerechneten Nebenkosten die ortsübliche Miete (Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten) unterschreitet. Dabei ist jeder Mietwert [...]

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