27.11.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 27. November 2013
Aktenzeichen: VI R 59/12
Bei einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nach einer unbefristeten Versetzung ist eine auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte regelmäßige Arbeitsstätte anzunehmen.
Urteil vom 8.8.2013
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