Pauschallandwirte in der Umsatzsteuer

05.12.2018  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 05. Dezember 2018
Aktenzeichen: V R 55/17

NV: Zur normalen Ausstattung eines landwirtschaftlichen Betriebs gehört der einzige Mähdrescher eines Landwirts auch dann, wenn er – bei nicht unerheblichem Eigennutzungsanteil (hier: 20 %)– über die Anforderungen des eigenen Betriebs hinausgeht und vom Landwirt bei Erntearbeiten für andere Landwirte eingesetzt wird.

Urteil vom 6.9.2018

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