04.02.2011 — Von
. Quelle:Nach Ansicht des 3. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf ist eine Rückstellung wegen der hinreichend wahrscheinlichen, aber der Höhe nach ungewissen öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zum Austausch von Geräten, nicht zu passivieren, wenn die künftigen Ausgaben nicht mit bereits realisierten Erträgen in Zusammenhang stehen und deshalb keine wirtschaftliche Verursachung im abgelaufenen Wirtschaftsjahr anzunehmen ist. Im Streitfall hatte die Klägerin wegen anstehender und zum jeweiligen [...]
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