30.01.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 30. Januar 2013
Aktenzeichen: V R 43/11
Der Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht nur für die Monate, in denen der Steuerpflichtige inländische Einkünfte i.S. des § 49 EStG erzielt, und nach § 1 Abs. 3 EStG veranlagt worden ist.
Urteil vom 24. Oktober 2012
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