Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrages bei körperschaftsteuerlicher Organschaft

13.04.2011  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 13. April 2011
Aktenzeichen: I R 3/10

Die fünfjährige Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrages bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft bemisst sich nach Zeitjahren und nicht nach Wirtschaftsjahren.

Urteil vom 12. Januar 2011

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