Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankenbeförderung — Endbescheid im finanzgerichtlichen Verfahren

17.10.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 17. Oktober 2019
Aktenzeichen: III R 47/18

  • Die Krankenbeförderung i.S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 13.09.2018 - III R 10/18, BFHE 262, 532).
  • Nach der Abmeldung eines Kraftfahrzeugs wird der während eines finanzgerichtlichen [...]

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