Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - Maßgeblichkeit des tatsächlichen "Besitzes" eines aufenthaltsrechtlichen Titels - Aussetzung des Klageverfahrens wegen vor dem BVerfG anhängiger Musterverfahren

01.07.2015  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 1. Juli 2015
Aktenzeichen: III R 19/14

Erteilt die Ausländerbehörde rückwirkend einen Aufenthaltstitel, der nach § 62 Abs. 2 EStG zur Inanspruchnahme von Kindergeld berechtigt, so hat dies kindergeldrechtlich keine Rückwirkung. Für den Anspruch auf Kindergeld ist vielmehr der "Besitz" eines solchen Aufenthaltstitels erforderlich. Dies setzt voraus, dass der Kindergeldberechtigte den Titel im maßgeblichen Anspruchszeitraum tatsächlich in den Händen hält.

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