Kindergeld: Unterbrechung des geduldeten Aufenthalts

31.10.2012  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 31. Oktober 2012
Aktenzeichen: III R 20/10

§ 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a EStG setzt voraus, dass der Ausländer sich seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Inland aufhält. Kommt es zu einer Unterbrechung des Aufenthalts, beginnt die dreijährige Wartefrist erneut zu laufen.

Urteil vom 24. Mai 2012

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