04.05.2010 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 18. November 2009
Aktenzeichen: VII R 45/07
Wer keine abgeschlossene Berufsausbildung erhalten hat, kann zur Steuerberaterprüfung auch dann nicht zugelassen werden, wenn er durch seine in praktischer Berufstätigkeit erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen über eine für die Prüfung und die spätere Tätigkeit als Steuerberater ausreichende "Vorbildung" verfügt.
StBerG § 36
Beschluss vom 7. [...]
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