20.11.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 20. November 2013
Aktenzeichen: VII R 64/11
Einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes steht für die Strommengen keine Steuerbegünstigung zu, die auf dem Betriebsgelände von Mitarbeitern eines anderen, rechtlich selbstständigen Unternehmens zur Erfüllung eines mit diesem Unternehmen abgeschlossenen Werkvertrags verbraucht werden.
Urteil vom 25. September 2013
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