27.11.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 27. November 2013
Aktenzeichen: VI R 72/12
Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet oder versetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.
Urteil vom 8.8.2013
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