30.01.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 30. Januar 2013
Aktenzeichen: VII R 41/11
Die Teilnahme an der Beratung der Prüfungskommission über das Ergebnis des mündlichen Teils der Steuerberaterprüfung kann Dritten nicht gestattet werden, selbst wenn diese bei der für die Abnahme der Prüfung zuständigen obersten Landesbehörde als Prüfer oder stellvertretende Prüfer bestellt sind.
Urteil vom 18. September 2012
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