Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehrdienst

18.04.2012  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesgerichtshof

Veröffentlicht: 18. April 2012
Aktenzeichen: III R 41/07

  1. Die gesetzliche Ausgestaltung der Tatbestände in § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG, wonach ein Kind, das nach Beendigung der Schulzeit - unabhängig davon, ob absehbar oder nicht - länger als vier Monate auf den Beginn des gesetzlichen Wehrdienstes wartet, während dieser Übergangszeit nicht berücksichtigt wird, ist weder lückenhaft noch verstößt sie gegen das GG.

  2. Das FG kann den Anspruch auf [...]

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