Folgeänderungen nach § 32a KStG bei festsetzungsverjährten Einkommensteuerbescheiden - Aufhebung und Zurückverweisung - Keine Vorlage an BVerfG

21.05.2015  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 20. Mai 2015
Aktenzeichen: VIII R 30/12

  1. Im Anwendungsbereich des § 32a KStG ist nach § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG - als lex specialis zu den Korrekturtatbeständen der §§ 171 ff. AO - grundsätzlich von einer Ablaufhemmung für die Festsetzung der Einkommensteuer im Zusammenhang mit der Berücksichtigung einer vGA auszugehen, solange über diese vGA in einem Körperschaftsteuerbescheid nicht bestandskräftig entschieden worden ist.
  2. Die Regelung [...]

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