03.11.2010 — Von
. Quelle:Die Finanzverwaltung darf Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides nicht mit dem Ziel aufdrängen, dem Staat Zinsvorteile zu verschaffen. Dies entschied der 13. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 08. September 2010 (13 K 960/08). Der Entscheidung liegt ein Fall zugrunde, bei dem die Klägerin nach einer steuerlichen Außenprüfung mehrere Millionen an das Finanzamt nachzahlen sollte. Die Klägerin zahlte fristgerecht, legte aber gegen die [...]
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