21.11.2012 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 21. November 2012
Aktenzeichen: VII R 71/11
Die AO regelt generalisierend, wann eine durch Scheckeinreichung bewirkte Zahlung als entrichtet anzusehen ist; sie nimmt in Kauf, dass eine Zahlung mitunter als nicht entrichtet anzusehen ist, obwohl die Finanzbehörde bereits über den Zahlbetrag verfügen kann.
Urteil vom 28. August 2012
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