Festsetzung der Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben

06.07.2016  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 06. Juli 2016
Aktenzeichen: II R 55/14

Die Erbschaftsteuer für den Vorerbfall ist nach dem Tod des Vorerben regelmäßig gegen den Nacherben und nur ausnahmsweise gegen den Erben des Vorerben festzusetzen.

Urteil vom 13. April 2016

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