Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf theaterähnliche Autorenlesung gegen Entgelt

10.06.2015  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 10. Juni 2015
Aktenzeichen: XI R 35/12

  1. Die reine Autorenlesung vor Publikum ist weder eine Theatervorführung noch eine den Theatervorführungen vergleichbare Darbietung.
  2. Eine Autorenlesung vor Publikum kann jedoch theaterähnlich sein, so dass die Eintrittsberechtigungen hierfür dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.

Urteil vom 25. Februar 2015

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